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Wie prüfe ich, ob ein KI-Anbieter DSGVO wirklich kann?
„DSGVO-konform" steht auf jeder Anbieter-Website. Sieben Fragen, mit denen du in einem Gespräch herausfindest, ob mehr dahintersteckt als ein Textbaustein — und warum der EU-US-Angemessenheitsbeschluss 2026 kein sicherer Hafen mehr ist.

„DSGVO-konform" steht auf der Website jedes KI-Anbieters. Der Satz kostet nichts und sagt für sich genommen nichts aus. Was etwas aussagt, sind sieben Fragen, die du in einem Gespräch stellen kannst und die sich nicht mit einem Textbaustein beantworten lassen.
Dieser Artikel ist eine praktische Einordnung aus der Sicht von jemandem, der solche Systeme baut. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Die sieben Fragen
1. „Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und darf ich ihn vorher sehen?"
Wenn ein Anbieter personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet, braucht es einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Das ist keine Verhandlungssache und keine Formalie für später.
Bitte darum, ihn vor dem Vertragsabschluss zu sehen. Ein Anbieter, der den Vertrag erst nach der Unterschrift herausrückt, hat entweder keinen oder einen, der eine Prüfung nicht überstehen würde.
2. „Wo genau werden die Daten verarbeitet?"
Die schwache Antwort lautet „in der EU". Die belastbare Antwort nennt Land, Rechenzentrumsbetreiber und die Frage, ob es Ausweich-Standorte gibt.
Der Unterschied ist nicht akademisch. „Server in Frankfurt" kann bedeuten, dass ein US-Konzern dort ein Rechenzentrum betreibt, mit einer Muttergesellschaft, die dem US-Recht unterliegt. Das ist nicht automatisch unzulässig, aber es ist eine andere Situation als ein europäischer Anbieter mit europäischer Muttergesellschaft, und du solltest wissen, welche der beiden du hast.
3. „Wer sind deine Unterauftragnehmer?"
Fast jeder KI-Anbieter arbeitet mit weiteren Dienstleistern: dem Hoster, dem Modellanbieter, vielleicht einem Dienst für Sprachsynthese. Jeder davon ist ein Unterauftragnehmer, und du hast ein Recht darauf, die Liste zu kennen.
Wer diese Frage nicht sofort beantworten kann, hat seine eigene Lieferkette nicht überblickt. Das ist das häufigste Ergebnis dieser Frage, und es ist aussagekräftiger als alle Zertifikatslogos auf der Startseite.
4. „Fließen Daten in Drittländer, und worauf stützt sich das?"
Hier wird es 2026 interessant. Der EU-US Data Privacy Framework ist die Rechtsgrundlage, auf die sich die meisten Übermittlungen in die USA stützen. Er ist gültig, steht aber merklich wackliger da als bei seiner Verabschiedung:
- Eine Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss wurde im September 2025 vom Gericht der EU in erster Instanz abgewiesen; ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ist anhängig.[^1]
- Das Privacy and Civil Liberties Oversight Board, eine der Kontrollinstanzen, auf die sich die Kommission bei ihrer Angemessenheitsentscheidung gestützt hatte, verlor im Januar 2025 durch die Abberufung von drei seiner fünf Mitglieder seine Beschlussfähigkeit.
- Die Verlängerung von Section 702 FISA lief im April 2026 aus.
Das heißt nicht, dass US-Dienste heute unzulässig sind. Es heißt, dass eine Architektur, die ohne Alternative auf diesem Beschluss steht, ein Risiko trägt, das man kennen sollte. Die Frage an den Anbieter lautet deshalb nicht „ist das erlaubt?", sondern: „Was passiert mit unserem System, wenn dieser Beschluss fällt?"
Wer darauf keine Antwort hat, hat keinen Plan B.
5. „Werden unsere Daten zum Training verwendet?"
Bei kostenpflichtigen Geschäftskunden-Tarifen ist die Antwort meist nein, aber sie muss im Vertrag stehen, nicht in einem Blogbeitrag des Anbieters. Frag außerdem, was mit den Eingaben passiert, wenn sie zur Missbrauchserkennung zwischengespeichert werden, und wie lange.
6. „Wie löschen wir Daten, und wie beweisen wir, dass sie weg sind?"
Das Auskunfts- und Löschrecht betroffener Personen endet nicht am Rand deines KI-Systems. Wenn ein Kunde die Löschung seiner Daten verlangt, musst du sie auch aus der Wissensbasis, den Protokollen und den Sicherungskopien entfernen können.
Diese Frage bringt in der Praxis die meisten Anbieter ins Stocken, weil Löschen in verteilten Systemen aufwendiger ist als Speichern.
7. „Was passiert, wenn wir kündigen?"
Bekommst du deine Daten in einem verwendbaren Format zurück? Werden sie beim Anbieter gelöscht, und bekommst du das bestätigt? Läuft dein System weiter, wenn der Vertrag endet?
Das ist formal keine Datenschutzfrage, aber sie entscheidet darüber, ob du das Datenschutzniveau überhaupt selbst in der Hand hast.
Die Abkürzung: die Frage gar nicht erst entstehen lassen
Viele der Fragen oben entstehen nur, weil die Daten das Haus verlassen. Wenn ein System auf deiner eigenen Infrastruktur läuft und das Sprachmodell lokal arbeitet, verschwinden die Fragen nach Drittlandtransfer, Unterauftragnehmern und Trainingsnutzung nicht aus der Welt, aber sie werden deutlich einfacher zu beantworten.
Das ist kein Argument gegen große Modelle. Es ist ein Argument dafür, bewusst zu entscheiden, welcher Anwendungsfall welche Daten wohin gibt. In der Praxis brauchen die wenigsten Anwendungsfälle im Mittelstand ein Spitzenmodell aus den USA. Und für die, die es brauchen, gibt es europäische Wege dorthin.
Wie wir das lösen, steht auf der Seite zu Datenschutz und Architektur. Der kurze Weg: Standard ist lokal, große Modelle nur da, wo der Anwendungsfall es rechtfertigt, und dann über einen Weg, den du kennst und der im Vertrag steht.
Was du mitnehmen solltest
Die sieben Fragen dauern zusammen zwanzig Minuten. Sie ersetzen keine Datenschutzfolgenabschätzung, aber sie trennen zuverlässig die Anbieter, die eine Antwort haben, von denen, die einen Textbaustein haben.
Und wenn ein Anbieter bei einer der Fragen ins Schwimmen gerät: Das ist kein Grund, sofort abzubrechen. Es ist ein Grund, die Antwort schriftlich nachzufordern.
[^1]: Rechtssache T-553/23 (Latombe gegen Kommission), Urteil des Gerichts der EU vom 3. September 2025; Rechtsmittel beim EuGH anhängig. Stand dieses Artikels: September 2026.
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