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KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit August 2026 für dein Unternehmen gilt
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Wer einen Chatbot betreibt, KI-generierte Bilder veröffentlicht oder eine Telefon-KI ans Netz hängt, muss das kennzeichnen. Was das konkret bedeutet, für wen es gilt und was passiert, wenn man es lässt.

Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act anwendbar.[^1] Wer einen Chatbot betreibt, eine Telefon-KI ans Netz hängt oder KI-generierte Bilder veröffentlicht, muss das kenntlich machen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, und sie trifft nicht nur Anbieter von KI-Systemen, sondern auch die Unternehmen, die sie einsetzen.
Dieser Artikel erklärt, was das im Alltag bedeutet. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und die Beurteilung deines konkreten Falls gehört zu deinem Datenschutzbeauftragten oder deinem Anwalt.
Was genau gekennzeichnet werden muss
Artikel 50 nennt mehrere Fälle. Für den Mittelstand sind zwei davon in der Praxis relevant.
1. Systeme, die mit Menschen sprechen
Ein KI-System, das unmittelbar mit Menschen interagiert, muss die betroffene Person zu Beginn der ersten Interaktion klar und zugänglich darüber informieren, dass sie mit einer KI kommuniziert.
Das betrifft:
- den Chatbot auf deiner Website
- eine Telefon-KI, die Anrufe entgegennimmt
- einen KI-Assistenten, der auf Kundenanfragen per E-Mail antwortet
Praktisch heißt das: Der erste Satz des Chatbots ist nicht „Wie kann ich helfen?", sondern ein Hinweis, dass hier ein digitaler Assistent antwortet. Bei einer Telefon-KI sagt die Ansage das zu Gesprächsbeginn.
Eine Ausnahme gibt es, wenn es für einen verständigen Menschen unter den Umständen ohnehin offensichtlich ist. Auf diese Ausnahme würde ich mich nicht verlassen. Ein Sprachassistent, der heute natürlich klingt, ist für viele Anrufer eben nicht offensichtlich eine Maschine, und genau darum geht es der Vorschrift.
2. Künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte
Bilder, Audio, Video und in bestimmten Fällen auch Texte, die von einer KI erzeugt oder verändert wurden, müssen als solche erkennbar sein, wenn sie veröffentlicht werden.
Für den Mittelstand betrifft das vor allem:
- Bilder auf der Website und in Social Media
- Produktvisualisierungen und Stimmungsbilder
- vertonte Erklärvideos mit synthetischer Stimme
Die Kennzeichnung muss für Menschen wahrnehmbar sein. Ein Vermerk in den Metadaten der Bilddatei allein genügt dafür nicht, weil ihn niemand sieht.
Für wen das gilt
Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Systemen und Betreibern, also den Unternehmen, die sie einsetzen. Beide haben Pflichten aus Artikel 50, wenn auch unterschiedliche.
Das ist der Punkt, den viele Geschäftsführer übersehen: Du bist nicht deshalb aus der Verantwortung, weil du die KI nicht selbst gebaut hast. Wenn du einen fremden Chatbot auf deiner Website einsetzt, bist du dessen Betreiber.
Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gibt es Erleichterungen, aber nur bei der Bemessung der Bußgelder, nicht bei der Pflicht selbst.
Was ein Verstoß kostet
Der AI Act sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Kleinstunternehmen sind Reduktionen vorgesehen.
Realistisch ist für ein mittelständisches Unternehmen weniger die Höhe des Bußgeldes das Problem als die Frage, wer die Aufsicht auf einen aufmerksam macht. Erfahrungsgemäß sind das nicht Behörden, die von sich aus prüfen, sondern Wettbewerber und abmahnende Kanzleien.
Eine Checkliste für den Montagmorgen
Fünf Fragen, die du in einer halben Stunde beantworten kannst:
- Läuft auf unserer Website ein Chatbot? Wenn ja: Sagt er im ersten Satz, dass er eine KI ist?
- Nimmt eine KI bei uns Anrufe entgegen? Wenn ja: Steht der Hinweis in der Begrüßungsansage, nicht erst auf Nachfrage?
- Sind Bilder auf unserer Website KI-generiert? Wenn ja: Ist das für Besucher sichtbar, nicht nur in den Metadaten?
- Nutzen Mitarbeiter KI für Kundenkommunikation? Wenn ja: Gibt es eine schriftliche Regel, was gekennzeichnet werden muss?
- Wer ist bei uns dafür zuständig? Wenn niemand: Das ist die eigentliche Lücke, alles andere folgt daraus.
Wie wir das bei uns handhaben
Wir kennzeichnen KI-generierte Bilder auf dieser Website auf vier Ebenen, weil eine einzelne Ebene zu leicht verloren geht:
- Ein Vermerk ist fest ins Bild gebrannt und bleibt erhalten, wenn jemand die Datei herunterlädt und weiterschickt.
- Ein zweiter Vermerk liegt als Textelement über dem Bild im Seitenlayout.
- Die Bildunterschrift nennt das eingesetzte Werkzeug.
- Der Alternativtext für Screenreader enthält den Hinweis ebenfalls.
Warum vierfach? Weil unser eigenes Seitenlayout Bilder auf eine feste Höhe zuschneidet und dabei der eingebrannte Vermerk am Bildrand aus dem sichtbaren Bereich fallen kann. Eine Kennzeichnung, die der eigene Bildzuschnitt entfernt, ist keine Kennzeichnung. Das ist genau die Art von Detail, an der Compliance in der Praxis scheitert: nicht am fehlenden Willen, sondern an einer technischen Nebenwirkung, die niemand geprüft hat.
Bei Sprach-KI, die wir für Kunden einrichten, steht der Hinweis in der Begrüßungsansage. Nach unserer Erfahrung kommt das bei Anrufern besser an als der Versuch, einen Menschen vorzutäuschen. Wer merkt, dass er getäuscht werden sollte, ist verärgert. Wer von Anfang an weiß, dass er mit einem Assistenten spricht, stellt seine Frage einfach anders.
Was du jetzt tun solltest
Wenn du KI im Kundenkontakt einsetzt oder es planst, ist die Kennzeichnung kein Nachgedanke, sondern eine Anforderung an das System. Sie nachträglich einzubauen ist mühsam, sie von Anfang an mitzudenken kostet nichts.
Wenn du unsicher bist, ob dein bestehendes Setup die Anforderungen erfüllt: Wir schauen uns das im Strategie-Call mit an. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung, zeigt dir aber, wo die offensichtlichen Lücken sind.
[^1]: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50. Die Kernpflichten aus Absatz 1, 3 und 4 sind seit dem 2. August 2026 anwendbar, 24 Monate nach Inkrafttreten. Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
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