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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Lokyy Managed, Lokyy On-Prem und individuelle Erweiterungen. Nur für Unternehmen.

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CodeLabs Hees & Rosenbusch GbR, Hauptstr. 5b, 21394 Westergellersen (nachfolgend „Lokyy“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software Lokyy (KI-Arbeitsplatz) als Lokyy Managed oder Lokyy On-Prem, über die Einrichtung sowie über individuelle Erweiterungen.

(2) Lokyy schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn Lokyy ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in einem Enterprise-Vertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

(1) Darstellungen und Preise auf der Website sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch ein Angebot von Lokyy und dessen Annahme durch den Kunden in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung von Lokyy zustande.

(2) Auf Wunsch stellt Lokyy dem Kunden vor Vertragsschluss für 14 Tage kostenlos eine eigene Managed-Instanz zum Testen bereit. Ein Test auf Infrastruktur des Kunden ist nicht möglich. Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und verlängert sich nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag. Daten aus der Testphase löscht Lokyy spätestens 30 Tage nach ihrem Ende, sofern nicht im Anschluss ein Vertrag geschlossen wird. Für die Testphase gelten diese AGB entsprechend, mit Ausnahme der Regelungen zu Verfügbarkeit (§ 4 Abs. 3) und Vergütung (§ 10).

§ 3 Leistungen

(1) Lokyy ist eine Software für die Arbeit mit künstlicher Intelligenz im Unternehmen, unter anderem mit Chat, Agenten, Firmenwissen, Workflows, KI-Posteingang und Office-Funktionen. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf lokyy.de/funktionen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung und aus dem Angebot.

(2) Lokyy wird auf einem der folgenden Lieferwege bereitgestellt:

  • Lokyy Managed: Lokyy betreibt eine eigene Instanz nur für den Kunden auf einem eigenen Server bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland (§ 4).
  • Lokyy On-Prem: Der Kunde betreibt Lokyy auf eigener oder von ihm beauftragter Infrastruktur (§ 5).
  • Lokyy Enterprise: Leistungen wie Betrieb ohne Internetverbindung, mehrere Mandanten, eigene Marke oder besondere Service-Level werden gesondert vereinbart.

(3) Lokyy entwickelt die Software laufend weiter. Lokyy darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn dadurch die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen informiert Lokyy rechtzeitig, in der Regel über lokyy.de/neu.

(4) Nicht geschuldet sind, soweit nicht gesondert vereinbart: die Anbindung von Systemen des Kunden über die vorhandenen Schnittstellen hinaus, Schulungen über die Einweisung bei der Einrichtung hinaus, Beratung zu rechtlichen Fragen sowie Leistungen von KI-Modellanbietern und anderen Drittdiensten (§ 7).

§ 4 Lokyy Managed

(1) Bei Lokyy Managed stellt Lokyy dem Kunden eine eigene Instanz auf einem Server in Deutschland bereit, der nicht mit anderen Kunden geteilt wird. Standard ist ein virtueller Server mit festen Ressourcen. Gegen Aufpreis stellt Lokyy dedizierte Hardware bereit.

(2) Lokyy übernimmt Betrieb, Überwachung, Updates und Sicherungen der Instanz. Sicherungen erfolgen verschlüsselt nach Zeitplan und vor jedem Update.

(3) Lokyy gewährleistet eine Verfügbarkeit der Instanz von 99 % im Kalendermonatsmittel, gemessen am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Nicht als Ausfall zählen:

  • angekündigte Wartungsarbeiten von insgesamt höchstens 5 Stunden pro Kalendermonat, die Lokyy mindestens 3 Tage vorher ankündigt und möglichst außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr legt,
  • kurzfristige Wartung zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken, über die Lokyy unverzüglich informiert,
  • Störungen, die Lokyy nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Störungen des Internets außerhalb des Rechenzentrums sowie vom Kunden verursachte Störungen,
  • die Verfügbarkeit von KI-Modellen und anderen Drittdiensten (§ 7), die nicht Teil der Instanz sind.

§ 5 Lokyy On-Prem

(1) Bei Lokyy On-Prem stellt der Kunde die Infrastruktur nach den Systemvoraussetzungen von Lokyy bereit und ist für deren Betrieb, Sicherheit und Sicherung verantwortlich. Lokyy installiert und richtet die Software im Rahmen der vereinbarten Einrichtung ein.

(2) Lokyy stellt Updates als signierte Pakete bereit. Der Kunde bestimmt den Zeitpunkt der Installation. Lokyy empfiehlt, Sicherheitsupdates zeitnah einzuspielen. Für Mängel, die durch ein vom Kunden nicht eingespieltes Update behoben wären, haftet Lokyy nicht.

(3) Die Instanz meldet sich alle 30 Tage ausgehend beim Lizenzdienst von Lokyy und erhält eine erneuerte Lizenz. Übertragen werden ausschließlich Lizenzkennung, Zahl der aktiven Personen, Version und Build-Datum, niemals Inhalte. Der Kunde stellt sicher, dass diese Verbindung möglich ist. Bleibt die Meldung aus, läuft die Instanz für eine Kulanzfrist von 30 Tagen weiter. Danach ist sie bis zur nächsten erfolgreichen Meldung nur noch lesend nutzbar. Daten werden dabei nicht gelöscht.

(4) Ein Betrieb ohne Internetverbindung ist nur im Rahmen von Lokyy Enterprise mit gesonderter Lizenzdatei möglich.

(5) Eine Fernwartung durch Lokyy ist ab Werk ausgeschaltet. Schaltet der Kunde sie ein, greift Lokyy nur nach Freigabe durch einen Administrator des Kunden zu. Jeder Zugriff wird im Audit-Log protokolliert.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Lokyy räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Nutzen dürfen sie Beschäftigte des Kunden und von ihm beauftragte Personen, die für ihn tätig sind.

(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, weitergeben, vermieten oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Er darf die Software nicht dekompilieren oder anderweitig rückentwickeln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist. Kennzeichnungen, Lizenzhinweise und Wasserzeichen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

(3) Bei Lokyy On-Prem darf Lokyy einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigung von mindestens 14 Tagen prüfen, ob die Software vertragsgemäß genutzt wird. Die Prüfung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten und so, dass der Betrieb des Kunden möglichst wenig gestört wird. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden sind zu wahren.

(4) Gibt der Kunde die Software schuldhaft unberechtigt an Dritte weiter, verspricht er für jeden Fall eine Vertragsstrafe, deren Höhe Lokyy nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz angerechnet.

(5) Die Software enthält Open-Source-Bestandteile. Für diese gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen, die Lokyy mit der Software bereitstellt. Rechte des Kunden aus diesen Lizenzen bleiben unberührt.

(6) Alle Daten und Inhalte, die der Kunde in Lokyy einbringt oder mit Lokyy erzeugt, bleiben beim Kunden. Lokyy erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen.

§ 7 KI-Modelle und Drittdienste

(1) Lokyy arbeitet mit KI-Modellen, die der Kunde auswählt und freigibt: lokale Modelle auf dem Server der Instanz, Modelle über eigene Zugangsschlüssel des Kunden bei einem Anbieter seiner Wahl oder von Lokyy verwaltete Modelle über einen Modell-Router mit Verarbeitung in der EU.

(2) Nutzt der Kunde eigene Zugangsschlüssel, schließt er den Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter selbst und zahlt dessen Entgelte direkt. Nutzt er von Lokyy verwaltete Modelle, berechnet Lokyy die tatsächlichen Kosten des Modellanbieters zuzüglich 15 % monatlich nach Verbrauch.

(3) Bevor Inhalte an ein Cloud-Modell gehen, kann die Datenschleuse personenbezogene Angaben ersetzen. Welche Datenflüsse nach außen erlaubt sind, legt der Kunde in der Verwaltung fest.

(4) Lokyy schuldet nicht die Verfügbarkeit, Qualität oder fortlaufende Bereitstellung bestimmter Modelle oder Drittdienste (etwa E-Mail-Postfächer, WhatsApp, Microsoft Teams). Ändert ein Anbieter seine Schnittstellen oder stellt er einen Dienst ein, bemüht sich Lokyy um eine gleichwertige Alternative.

§ 8 KI-Ergebnisse und Pflichten des Kunden

(1) Ergebnisse von KI-Modellen beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und können unvollständig oder falsch sein. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung in eigener Verantwortung, insbesondere bevor sie nach außen gehen. Lokyy unterstützt dies durch Freigabe-Schritte, ersetzt die Prüfung aber nicht.

(2) Der Kunde ist Betreiber der von ihm eingesetzten KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Er legt fest, wofür Agenten eingesetzt werden, und ist für die Einhaltung der für diesen Einsatz geltenden Pflichten verantwortlich, etwa für Transparenz gegenüber Dritten. Lokyy stellt dafür Werkzeuge wie KI-Kennzeichnung, Einsatzzweck und Audit-Log bereit.

(3) Der Kunde verpflichtet sich,

  • Lokyy nicht für rechtswidrige Zwecke oder für nach der KI-Verordnung verbotene Praktiken zu nutzen,
  • nur Inhalte einzubringen, zu deren Nutzung er berechtigt ist,
  • Zugangsdaten geheim zu halten, Konten nur an berechtigte Personen zu vergeben und Lokyy unverzüglich zu informieren, wenn er einen Missbrauch vermutet,
  • bei Lokyy On-Prem die Systemvoraussetzungen einzuhalten und eigene Sicherungen anzulegen.

(4) Verstößt der Kunde erheblich gegen Absatz 3, darf Lokyy den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr von Schäden erforderlich ist. Lokyy informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

§ 9 Support

(1) Lokyy leistet Support per E-Mail an info@lokyy.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen) von 9 bis 17 Uhr.

(2) Bei kritischen Fehlern, die die Nutzung von Lokyy insgesamt verhindern oder erheblich einschränken, gibt Lokyy innerhalb eines Werktags nach ordnungsgemäßer Meldung eine qualifizierte Rückmeldung. Andere Fehler bearbeitet Lokyy innerhalb angemessener Frist. Eine Meldung ist ordnungsgemäß, wenn sie den Fehler und die Schritte beschreibt, die zu ihm führen.

(3) Weitergehende Service-Level können im Rahmen von Lokyy Enterprise vereinbart werden.

§ 10 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots, sonst die bei Vertragsschluss auf lokyy.de veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung besteht aus einem monatlichen Grundpreis, der 5 aktive Personen einschließt, einem Preis je weiterer aktiver Person nach der veröffentlichten Staffel und einem einmaligen Preis für die Einrichtung. Als aktive Person zählt jedes Nutzerkonto, das im jeweiligen Kalendermonat nicht deaktiviert ist.

(3) Grundpreis und Personen werden jährlich im Voraus berechnet, die Einrichtung mit Beginn des Vertrags. Kommen während eines Vertragsjahres aktive Personen hinzu, berechnet Lokyy sie nachträglich zum Ende eines Kalenderquartals anteilig. Eine geringere Zahl aktiver Personen wirkt sich ab dem nächsten Vertragsjahr aus. Verbrauchsabhängige Entgelte (§ 7 Abs. 2) berechnet Lokyy monatlich nachträglich.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Lokyy darf Rechnungen elektronisch übermitteln. Gerät der Kunde mit einem Betrag von mehr als einem Monatsentgelt in Verzug, darf Lokyy nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen den Zugang auf lesende Nutzung beschränken. Daten werden dabei nicht gelöscht.

(5) Lokyy darf die Preise höchstens einmal je Vertragsjahr anpassen, um gestiegene Kosten auszugleichen, insbesondere für Infrastruktur, Personal und Lizenzen. Lokyy kündigt eine Anpassung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Darauf weist Lokyy in der Ankündigung hin.

(6) Gegen Forderungen von Lokyy kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Instanz (Managed) oder der Übergabe der Lizenz (On-Prem) und läuft zunächst 12 Monate. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Lokyy insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Software unberechtigt an Dritte weitergibt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform, eine E-Mail genügt.

§ 12 Daten bei Vertragsende

(1) Lokyy Managed: Nach Vertragsende bleibt die Instanz 30 Tage lang lesend erreichbar, damit der Kunde seine Daten exportieren kann. Lokyy unterstützt den Export der gesamten Instanz in offenen Formaten. Nach Ablauf dieser Frist löscht Lokyy die Instanz einschließlich aller Sicherungen und bestätigt die Löschung in Textform, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

(2) Lokyy On-Prem: Mit Vertragsende endet das Recht zur Nutzung. Nach der Kulanzfrist (§ 5 Abs. 3) bleibt die Instanz lesend nutzbar, damit der Kunde jederzeit auf seine Daten zugreifen und sie exportieren kann. Lokyy löscht keine Daten des Kunden.

§ 13 Individuelle Erweiterungen

(1) Individuelle Dashboards, Integrationen und Module entwickelt Lokyy auf Grundlage eines gesonderten Angebots mit beschriebenem Umfang, in der Regel zum Festpreis. Für diese Leistungen gilt Werkvertragsrecht.

(2) Lokyy stellt die Erweiterung auf der Instanz des Kunden zur Abnahme bereit. Der Kunde nimmt sie innerhalb von 14 Tagen ab oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nutzt der Kunde die Erweiterung produktiv oder äußert er sich nicht innerhalb der Frist, gilt sie als abgenommen; darauf weist Lokyy bei der Bereitstellung hin.

(3) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an der Erweiterung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung im Rahmen seiner Lokyy-Instanz. Ein ausschließliches Recht bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Lokyy bleibt berechtigt, allgemeines Wissen und nicht kundenspezifische Bausteine weiter zu verwenden.

(4) Die Anpassung einer Erweiterung an spätere Lokyy-Versionen ist nur geschuldet, wenn ein Wartungsvertrag besteht.

§ 14 Mängel

(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Lokyy beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Umgehungslösung oder Update.

(2) Bei Lokyy Managed ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ausgeschlossen. Ein Recht zur Minderung kann der Kunde nur durch Kürzung künftiger Zahlungen geltend machen, nachdem er die Minderung angekündigt hat.

(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr, ausgenommen Ansprüche nach § 15 Abs. 1.

§ 15 Haftung

(1) Lokyy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lokyy nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat oder schuldet.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Lokyy nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus ordnungsgemäß angelegten Sicherungen erforderlich gewesen wäre. Bei Lokyy Managed legt Lokyy diese Sicherungen selbst an.

(4) Lokyy haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von KI-Ergebnissen trifft, und nicht für Inhalte, die KI-Modelle erzeugen, soweit nicht Absatz 1 greift.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Lokyy.

§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Bei Lokyy Managed verarbeitet Lokyy personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Muster, technische und organisatorische Maßnahmen und die Liste der Unterauftragnehmer stehen unter lokyy.de/sicherheit bereit.

(2) Bei Lokyy On-Prem verarbeitet Lokyy keine personenbezogenen Daten des Kunden, mit Ausnahme der Lizenzmeldung (§ 5 Abs. 3). Schaltet der Kunde die Fernwartung ein oder beauftragt er Lokyy mit Arbeiten an der Instanz, schließen die Parteien ebenfalls einen AVV.

(3) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(4) Lokyy nennt den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung als Referenz.

§ 17 Änderungen dieser AGB

Lokyy darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen gesetzlicher Änderungen, Rechtsprechung oder technischer Weiterentwicklung erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Lokyy teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist Lokyy in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Preise richten sich nicht nach diesem Absatz, sondern nach § 10 Abs. 5 oder bedürfen der Zustimmung des Kunden.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüneburg. Lokyy darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.