ART. 50 KI-VERORDNUNG

Was hier mit KI entstanden ist. Und was nicht.

Wir bauen KI-Systeme für andere Unternehmen. Da wäre es merkwürdig, beim eigenen Einsatz zu schweigen. Diese Seite listet auf, wo auf lokyy.de KI im Spiel war, Punkt für Punkt.

Stand: September 2026

Bilder

KI: ja

Die Bilder in unseren Fachartikeln sind mit einem Bildmodell erzeugt (Nano Banana 2 über kie.ai). Jedes dieser Bilder trägt die Kennzeichnung an vier Stellen: fest ins Bild gebrannt, als Aufkleber im Seitenlayout, in der Bildunterschrift und im Alternativtext für Screenreader. Die eingebrannte Kennzeichnung bleibt auch dann erhalten, wenn jemand die Datei herunterlädt und weiterschickt.

Texte

KI: teilweise

Unsere Fachartikel und ein Teil der Seitentexte entstehen mit KI-Unterstützung. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung von uns gelesen, geprüft und geändert. Alle Zahlen darin sind von Hand gegen die Primärquelle geprüft; wo eine Quelle fehlt, steht das ausdrücklich dabei. Für die inhaltliche Richtigkeit stehen wir gerade, unabhängig davon, womit ein Entwurf entstanden ist.

Referenzen und Zahlen

KI: nein

Die beschriebenen Kundenprojekte sind echt und anonymisiert, weil unsere Kunden unter Vertraulichkeitsvereinbarungen stehen. Sie sind nicht erfunden und nicht KI-generiert. Zahlen, die aus unserer eigenen Erfahrung stammen und nicht aus einer Studie, sind auf der Seite als Erfahrungswerte gekennzeichnet.

Fotos von Personen

KI: nein

Wir zeigen keine KI-generierten Personen und keine erfundenen Mitarbeiter. Wenn auf dieser Website ein Mensch abgebildet ist, ist es einer von uns.

Chat oder Sprachassistent

KI: nein

Auf lokyy.de läuft kein Chatbot und keine Sprach-KI. Wenn du uns schreibst oder anrufst, antwortet ein Mensch. Sollte sich das ändern, wird es hier stehen und der Assistent wird sich zu Beginn jedes Gesprächs als solcher zu erkennen geben.

Programmcode

KI: ja

Diese Website ist mit KI-Unterstützung entwickelt worden, wie ein Großteil moderner Software. Der Code ist von uns geprüft, und wir verantworten ihn. Für unsere Kundenprojekte gilt dasselbe: Was wir liefern, haben wir gelesen.

Warum wir das freiwillig auflisten

Für Bilder verlangt die KI-Verordnung eine Kennzeichnung, das ist eindeutig. Bei Texten auf einer Unternehmenswebsite ist die Rechtslage weniger klar, und viele legen deshalb gar nichts offen. Wir halten das für den falschen Weg: Wer anderen erklärt, wie sie KI verantwortlich einsetzen, kann sich beim eigenen Einsatz nicht bedeckt halten.

Wenn du dazu Fragen hast oder findest, dass hier etwas fehlt, schreib uns: info@lokyy.de

Mehr zum Thema in unserem Artikel KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit August 2026 gilt.